• Sauna • Lift • WLAN • Parkplatz

Allgemeine Geschäftsbedingungen

  1. Der Gastaufnahmevertrag ist abgeschlossen, sobald das Zimmer bestellt und zugesagt oder falls eine Zusage aus Zeitgründen nicht mehr möglich war, bereitgestellt worden ist. Der Gast erhält, wenn gewünscht, eine schriftliche Reservierungsbestätigung, wenn diese aus Zeitgründen noch möglich ist. Der Gast wird gebeten, die wichtigen Absprachen insbesondere den Preis zu vergleichen.
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  2. Der Abschluß des Gastaufnahmevertrages verpflichtet die Vertragspartner zur Erfüllung des Vertrages, gleichgültig auf welche Dauer der Vertrag abgeschlossen ist.
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  3. Das Hotel ist verpflichtet, bei unvorhergesehener Nichtbereitstellung des Zimmers dem Gast ein gleichwertiges Zimmer in einem gleichwertigen Haus anzubieten und bereitzustellen oder, wenn dies nicht möglich ist, allgemein Schadenersatz zu leisten. Bei höherer Gewalt besteht keine Verpflichtung auf Schadenersatz.
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  4. Der Gast ist verpflichtet, den Preis zu zahlen, der bei der Bestellung vereinbart worden ist. Grundsätzlich gilt die jeweils gültige Preisliste des Hotel. Bei Nichtinanspruchnahme der vertraglichen Leistung verpflichtet sich der Gast mindestens 80 % des vereinbarten Preises zu bezahlen, wobei dann das Hotel gleichzeitig nach Treu und Glauben gehalten ist, nicht in Anspruch genommene Zimmer nach Möglichkeit anderweitig zu vermieten, um Ausfälle zu vermeiden.
  1. Die Bezahlung des Zimmerpreises sowie zusätzlicher Kosten (Telefon, Minibar, Sauna, Sonnenbank, Verzehr im Restaurant und in der Hotelbar, usw. ) erfolgt spätestens am letzten Tage des Aufenthaltes. Bei längerem Aufenthalt kann das Hotel Abschlagszahlungen verlangen.
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  2. Die Benutzung des hauseigenen Parkplatzes ist kostenlos, kann aber nur auf eigene Gefahr erfolgen. Das Unterstellen der Fahrräder erfolgt auf eigene Gefahr des Gastes.
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  3. Die Zimmer stehen am Anreisetag ab 14 Uhr zur Verfügung und sollten bis 18 Uhr in Anspruch genommen sein. Bei späterer Anreise muss dies dem Hotel mitgeteilt werden. Am Tage der Abreise stehen die Zimmer bis 11 Uhr zur Verfügung, Werden die Zimmer über diesen Zeitpunkt benötigt, bitten wir um vorherige Mitteilung. Es wird dann ein reduzierter Tarif für die weitere Nutzung am Tage berechnet.
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  4. Das Frühstück kann eingenommen werden in der Zeit von 8.00 Uhr bis 10.00 Uhr.
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  5. Ausschließlicher Gerichtsstand ist das für Blankenheim zuständige Gericht.